News-Ticker

Start der COVID-19-Impfung: Was gilt für Krebspatienten?

22.12.2020: Mit dem heutigen Erlass einer Impfverordnung hat die Bundesregierung festgelegt, dass Krebspatient*innen zur Gruppe mit der dritthöchsten Priorität  gehören (es sei denn, sie fallen aus anderen Gründen in Gruppe 1 oder 2). Der Krebsinformationsdienst liefert dazu erste Informationen.

Update: Krebspatienten können sich schneller impfen lassen

Einen schnelleren Zugang zur Coronaimpfung bietet die am 8. Februar 2021 geänderte Coronavirus-Impfverordnung. Mit einem Attest vom Facharzt können Patient*inneen nämlich ihren Anspruch auf eine prioritäre Coronavirus-Impfung nachweisen.

Menschen mit Krebserkrankungen werden – gemäß CoronaImpfV § 3 Absatz 2 bzw. § 4 Absatz 2 –
altersunabhängig der Gruppe mit hoher Priorität zugeordnet, wenn:

  • die Patient*innen in aktiver Behandlung sind ODER
  • die Erkrankung nicht in Remission ist oder die Remissionsdauer weniger als 5 Jahre beträgt.

Menschen mit Krebserkrankungen werden – altersunabhängig – in der neuen Impfverordnung der
Gruppe mit erhöhter Priorität zugeordnet, wenn

Hintergründe zur Einstufung von Krebspatient*innen

18.12.2020: Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums erläutert die Hintergründe zur Einstufung von Krebspatient*innen in die dritte Kategorie: „Das Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf ist bei Krebspatient*innen sehr differenziert zu betrachten. Denn Faktoren wie Krebsart, Erkrankungssituation, erforderliche Therapie und Begleiterkrankungen sowie weitere Risiken, wie Alter oder Rauchen, spielen eine wichtige Rolle. Eine pauschale Einstufung ist daher nicht möglich. Wir empfehlen Betroffenen ihre behandelnden Ärzte um eine Einschätzung zu bitten”, so Weg-Remers. Sie ergänzt: „Bei starker Immununterdrückung, beispielsweise durch eine hochdosierte Chemotherapie, ist eine Impfung eines Krebspatienten unter Umständen nicht möglich. Dann kann es sinnvoll sein, das Ansteckungsrisiko zu reduzieren, indem sich nahe Angehörige bzw. allgemein Personen, die im gleichen Haushalt leben, impfen lassen.”

Wie funktioniert der Impfstoff?

Darstellung eines alten Coronavirus

Darstellung eines alten Coronavirus aus dem Jahre 1975 im Elektronenmikroskop.

Der zur SARS-CoV-19-Impfung verwendete mRNA-Impfstoff basiert auf einer noch jungen Technologie: „mRNA“ bedeutet Boten-RNA und ist eine einzelsträngige Ribonukleinsäure. Sie ist bei bestimmten Virentypen Träger der Erbinformation, in diesem Fall enthält es die Baupläne für das Oberflächenprotein des SARS-CoV-19-Virus.

Durch die Impfung wird diese genetische Information in die Körperzellen eingeschleust und dort abgelesen. Ähnlich der Infektion mit einem Virus, beginnt die Zelle nach dem Bauplan der mRNA mit der Produktion von Proteinen, die als Antigene dem Immunsystem präsentiert werden und eine Immunantwort auslösen, indem Abwehrstoffe dagegen gebildet werden. Bei einem späteren Kontakt mit dem SARS-CoV-19-Virus erkennt das Immunsystem die Oberflächenstruktur und kann das Virus bekämpfen.

Da es sich nur um einzelne Proteine handelt, die von den Zellen hergestellt werden, ist mit dieser Methode keinerlei Infektionsrisiko vorhanden. Die Effizienz des Impfstoffes, die sog. Schutzwirkung, liegt mit mehr als 90 Prozent hoch. Während der Testphase wurden leichte Nebenwirkungen, wie z.B. Müdigkeit oder Muskel-, Gelenkschmerzen sowie Schmerzen an der Einstichstelle festgestellt. Seit Beginn der Impfungen in Großbritannien wurden auch ganz seltene allergische Reaktionen berichtet.

Können mRNA-Impfstoffe das Erbgut verändern?

Die Immunisierung mit mRNA-Impfstoffen ist begrenzt auf die Körper- bzw. Muskelzellen im Bereich der Anwendung (Einstichstelle). Es handelt sich bei mRNA um ein Botenmolekül, das nicht in die DNA einer Zelle eingebaut werden kann und vom Körper abgebaut wird. Eine Veränderung des Erbguts, d.h. eine Beeinträchtigung der Keimzellen (Eizellen bzw. Spermien), kann damit nicht stattfinden.

Wichtig zu wissen: Die Impfstoff-mRNA wird in den Körperzellen nach kurzer Zeit wieder abgebaut. Sie wird nicht in die eigentliche Erbinformation (DNA) umgewandelt und auch nicht in die menschliche DNA eingebaut. Mit einer ähnlichen Strategie werden seit längerem auch Tumor-Impfstoffe entwickelt. Der Hersteller der ersten in Deutschland zugelassenen Impfung BionTech forscht schon seit Längerem daran, mit dieser Methode eines Tages gegen das Melanom impfen zu können. Hier ein aktueller Fachartikel aus der Zeitschrift Nature: An RNA vaccine drives immunity in checkpoint-inhibitor-treated melanoma – PubMed (nih.gov)

Sie haben Fragen zur Corona-Impfung?

Die Ärztinnen und Ärzte beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums verfügen über den aktuellen Kenntnisstand und stehen für Fragen zum COVID-19-Impfstoff täglich kostenlos zur Verfügung.

Sie erreichen den Krebsinformationsdienst:

am Telefon täglich von 8 bis 20 Uhr kostenlos unter 0800 – 420 30 40
per E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de (datensicheres Kontaktformular)

Quelle: Eigene Recherchen/Pressemitteilung des DKI: Erste COVID-19-Impfstoffe kurz vor der Zulassung in Deutschland – krebsinformationsdienst.de

awi

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