Sonnenschutz mit Sonnencremes – JA oder NEIN?
Immer wieder erhält das Hautkrebs-Netzwerk Anfragen dazu, ob Sonnencremes zum Schutz der Haut vor Sonnenschäden und Hautkrebs empfehlenswert sind. Frau Prof. Dorothée Nashan von unserem wissenschaftlichen Beirat hat hierzu folgende Stellungnahme gegeben.
Zum Spektrum des UV-Lichtes gehören UVA- (320 – 400 nm) und UVB-Strahlen (290 – 320 nm). UVA-Licht ist langwelliger und dringt tiefer in die Haut ein, UVB kurzwelliger, bleibt im Bereich der oberen Hautschichten (Epidermis und obere Dermis). Sowohl UVA- als auch UVB-Licht sind für die Tumorentstehung in der Haut verantwortlich, zum einen über das Generieren von Sauerstoffradikalen als auch über Mutationen (=Veränderungen in der Erbsubstanz) in den Zellen der Haut. Entsprechende Vorkehrungen zum Hautschutz sind zu treffen, um der Entstehung von weißem als auch schwarzem Hautkrebs vorzubeugen.
Zahlreiche Lichtschutzpräparate sind für einen entsprechenden UV-Schutz auf dem Markt. Ausreichend dick aufgetragen beugen sie nicht nur dem Sonnenbrand vor, der ein Indiz für zu viel Sonne ist, sondern wirken auch der Entstehung von Hautkrebs entgegen.
Ausreichend aufgetragen bedeutet in einer „Finger-Regel“, dass die Creme bei einem Erwachsenen gemessen mit der Länge eines Fingerendgliedes (englisch: fingertip) mit der 2,5-fachen Menge eines fingertips auf Gesicht und Kopf, 3-fach auf den jeweiligen Arm, 6-fach auf jeweils ein Bein, 7-fach auf den Stamm und auch 7-fach auf den Rücken aufzutragen ist.
Der Lichtschutzfaktor
Der Lichtschutzfaktor (LSF) wird bei jedem Produkt angegeben, reicht von 6 bis 50+ und dient der Abschätzung einer verlängerten Aufenthaltszeit in der Sonne. Grundlage der Bemessung ist die eigene Hautempfindlichkeit, d. h. eine sehr helle Haut kann ungefähr 5 bis 10 Minuten in der Sonne sein, bevor eine sonnenbedingte Hautrötung entsteht. Bei einer somit vorgegebenen Zeit von maximal 10 Minuten multipliziert man mit dem Lichtschutzfaktor z.B. x 50, daraus resultiert eine mögliche Gesamtzeit von 500 Minuten, das wären um die 8 Stunden. Bedingt durch Baden, Schwitzen etc. kann es nötig sein, den Sonnenschutz wiederholt aufzutragen. Die Sonnenintensität, gemessen als UV-Index, ist ebenfalls zu berücksichtigen. Der Appell, dass auch Kleidung, Hut, Sonnenbrille, Sonnenschirm, Schatten und eine Siesta über die Mittagszeit sinnvoll sind, sollte dabei nicht vergessen werden.
Wie Sonnencrems wirken
Die Sonnen- oder Lichtschutzpräparate bauen bezüglich der UV-Abwehr und damit Abwehr der UV-Schäden auf physikalische und chemische Mittel. Chemische UV-Blocker beinhalten u. a. Avobenzon, Octocrylen, Ecamsule und Oxybenzon. Da Avobenzon nicht lichtstabil ist, wird es häufig mit Octocrylen, aber auch mit Titanoxid, einem physikalischen Lichtschutz, kombiniert, um die Wirkungsstabilität zu garantieren und den Lichtschutzfaktor zu erhöhen. Ecamsule ist fotostabil und wandelt UV-Licht in Wärmeenergie um. Oxybenzon ist als möglicher Schadstoff, welcher in hohen Konzentrationen im Wasser auch Korallenriffe betrifft, in die Schlagzeilen geraten. Bezüglich der Wirkung in UV-Schutzmitteln auf den Menschen liegen keine toxikologischen Hinweise vor. Aus Tierversuchen sind hormonelle Wirkungen durch sehr hohe Dosierungen von Oxybenzon bekannt. Für Titanoxid gilt, dass die Anwendung auf der Haut nicht zur relevanten Resorption führt. Das konnte auch in Untersuchungen zu den Nanopartikeln von Titanoxid bestätigt werden. Bei allen thematisch assoziierten Schlagzeilen ist darauf zu achten, in welcher Form wie auch Konzentration die Anwendung von Präparaten erfolgte. Am Beispiel des Titanoxids lässt sich sagen, dass es eine sehr weite Verbreitung in der Industrie einschließlich der Lebensmittelindustrie (als Weißmacher) hat; daher werden Inhalationen von Titanoxid als kritisch betrachtet.
Wenn auch nach bisherigen Untersuchungen die genannten Substanzen mit den in den Sonnencremes vorhandenen Konzentrationen als unbedenklich galten, führten neue Schlagzeilen zur Unsicherheit bei den Verbrauchern. Ursache ist eine Untersuchung, welche im Mai 2019 im Fachjournal JAMA von Matta und Kollegen veröffentlich wurde. Nach der Anwendung von UV-Schutzmitteln mit Avobenzon, Octocrylen, Ecamsule und Oxybenzon konnten im Blut höhere Konzentrationen dieser Substanzen nachgewiesen werden. Die Untersuchungen wurden an 24 Probanden durchgeführt. In jeweils 4 Sechser-Gruppen wurden Sprays und Lotionen getestet. Der Aussagewert und die Bedeutung der im Plasma gemessenen deutlich erhöhten Konzentrationen sind unklar. Die Daten stellen einen Appell für weitere Forschung zu den verwendeten Produkten dar. Fragen zur Resorption oder Inhalation (bei den Sprays) sind an größeren Kollektiven zu klären wie auch Grenzwerte und Wirkung noch ungeklärt sind.
Gesundheitlich unbedenklich
Mit Blick auf notwendige Untersuchungen und auch Tierversuche vor der Zulassung auch von Sonnenschutzpräparaten wie auch basierend auf der Prüfung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse die Kombination zugelassener UV-Filter bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gesundheitlich unbedenklich. Der Empfehlung zur Anwendung von Sonnenschutzpräparaten schließen sich auch das Institut für Strahlenschutz und weitere Partner in einem UV-Bündnis an. Ein Sonnenschutz ist sinnvoll und definitiv einer vor Sonne ungeschützten Haut vorzuziehen.
http://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/wirkung/akut/empfehlung.html
https://mobil.bfr.bund.de/cm/343/uv_filter_in_sonnenschutzmitteln.pdf
Korrespondenzadresse:
Prof. Dr. Dorothée Nashan
Hautklinik Klinikum Dortmund
Beurhausstr. 40
44137 Dortmund